Schritt für Schritt zum Fahrausweis

Schritt für Schritt

Ohne Umwege zum unbefristeten Fahrausweis


Für den Erwerb des Führerausweises ist der Weg mit einigen Zwischenzielen markiert. Eines zu verpassen kann im ungünstigen Fall bedeuten, das ganze Verfahren erneut in Angriff zu nehmen. Starte jetzt mit der Fahrschule Gecko – denn mit uns verpasst du garantiert keine Ausfahrt und steuerst ohne Umwege auf deinen unbefristeten Führerschein zu!

Lernfahrgesuch einreichen

  • Lernfahrgesuch einholen

    Das Lernfahrgesuch ist online beim Berner Strassenverkehrsamt erhältlich. Das Gesuchsformular kannst du dort online ausfüllen und anschliessend ausdrucken. Ebenfalls steht detailliert beschrieben, welche Beilagen du mit einreichen musst. Für die Autoprüfung ist das dein Nothelferausweis, ein gültiger Sehtest und ein Passfoto. Bei anderen Kategorien, z.B. für die Taxiprüfung, musst du auch einen Strafregisterauszug mit einreichen.


    Alternativ liegt das Lernfahrgesuch auch in Papierform in deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung auf.


    Link zum Online-Gesuchsformular

  • Nothelferkurs absolvieren

    Die erste Beilage, die du benötigst, ist ein Nothelferausweis. Ein solcher Ausweis ist 6 Jahre lang gültig. Wenn du also bereits einen Nothelferkurs absolviert hast, musst du diesen nicht erneut besuchen.


    Wir bieten den Nothelferkurs in zwei verschiedenen Varianten an: ein Kurs vor Ort oder ein reduzierter Kurs, bei dem du die Theorie mit E-Learning erarbeitest. Nach Abschluss des Kurses wird dir eine vom Strassenverkehrsamt anerkannte Bescheinigung ausgestellt.


    Hier erfährst du mehr dazu.

  • Sehtest ablegen

    Ebenfalls ist es obligatorisch, dass du einen Sehtest einreichst. Dieser darf nicht älter als 24 Monate sein. Den Test kannst du bei einem anerkannten Optiker oder Schweizer Augenarzt absolvieren. Eine Übersicht findest du hier.


    Wichtig: Vergiss nicht die dritte Seite des ausgedruckten Gesuchsformulares sowie eine Identitätskarte zu deinem Sehtest mitzunehmen. Der Optiker oder Augenarzt muss das Ergebnis direkt in deinem Gesuch eintragen.

  • Passfoto für den Fahrausweis machen

    Zu guter Letzt benötigst du noch ein Passfoto für deinen Lernfahrausweis und auch deinen späteren Fahrausweis. Geeignete Fotoautomaten findest du an Bahnhöfen oder in Einkaufszentren. Private Aufnahmen mit dem Handy sind nicht ausreichend. Einen Überblick über die Anforderungen an dein Passfoto findest du hier.

  • Lernfahrgesuch einreichen

    Wenn du nun dein ausgefülltes und unterschriebenes Lernfahrgesuch, inklusive aller Beilagen, zusammen hast, kannst du dein Lernfahrgesuch einreichen:

    • Wenn du zum ersten Mal ein Lernfahrgesuch einreichst, musst du dies persönlich auf einer Geschäftsstelle des Strassenverkehrsamtes, bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde oder bei einem Kantonspolizeiposten tun. Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuches musst du nämlich deine Personalien bestätigen lassen. Vergiss also nicht einen gültigen Ausweis mitzunehmen!
    • Wenn du schon einmal ein Gesuch eingereicht hast, kannst du dein Lernfahrgesuch auch per Post einreichen.

Mit dem Lernfahrausweis hinter dem Steuer

  • Theorie lernen und Prüfung absolvieren

    Nachdem du dein Lernfahrgesuch eingereicht hast und es bewilligt wurde, kannst du online einen Termin für die Theorieprüfung buchen. Diese kannst du in einem der vier Verkehrsprüfzentren in Bern, Thun, Bützberg oder Orpund ablegen. Die Prüfung findet dort auf einem Tablet statt und du kannst sie in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch machen.


    Wichtig: Zwischen der Anmeldung und dem Prüfungstermin musst du mit einer Wartefrist von etwa vier Wochen rechnen!


    Hier findest du weitere Informationen zur Theorieprüfung sowie die Anmeldung.


    So bereitest du dich am besten auf die Prüfung vor:

    Bei uns bekommst du einen vergünstigten Zugang zum Online-Lernprogramm theorie24.ch. Dort kannst du immer mit den aktuellsten Prüfungsfragen lernen. Hier kannst du deinen Login bestellen.

  • Fahrpraxis erwerben mit dem Lernfahrausweis

    Nach der bestandenen Theorieprüfung und mit dem Lernfahrausweis in der Tasche geht’s nun an die Praxis! In den nächsten 24 Monaten kannst Du den Verkehrskundeunterricht absolvieren und Fahrstunden nehmen. Am besten löst du direkt eines unserer Starterpakete!


    Wichtig zu beachten:

    • Dein Lernfahrausweis ist 24 Monate lang gültig.
    • Deinen Lernfahrausweis und ein gültiges Ausweisdokument musst du bei jeder Fahrt mit dabeihaben.
    • Wenn du fährst, muss hinten am Auto ein blaues «L-Täfeli» angebracht sein.
    • Du kannst auch Fahrten mit einer privaten Begleitperson machen. Diese Person muss allerdings einen unbefristeten Fahrausweis besitzen und mindestens 23 Jahre alt sein.
  • Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen

    Parallel zu deinen praktischen Fahrstunden, meldest du dich ausserdem zum Verkehrskundeunterricht, kurz VKU, an. Dieser Unterricht ist obligatorisch und umfasst vier mal zwei Stunden Theorieunterricht zu diesen Themen:

    • Verkehrssehen 
    • Verkehrsumwelt 
    • Verkehrsdynamik 
    • Verkehrstaktik

    Das Ziel davon ist es, dir als Fahrschüler zu vermitteln, wie wichtig defensives Fahren ist und verantwortungsbewusstes Verhalten im Strassenverkehr zu fördern. Informiere Dich hier (kommt demnächst) über unsere nächsten VKU-Kurse! 

Praktische Prüfung und der Weg bis zum unbefristeten Führerausweis

  • Praktische Fahrprüfung

    Wenn wir als Fahrlehrer und du als Lernfahrer das Gefühl haben, dass die Zeit reif ist für die Prüfung, melden wir dich zur praktischen Fahrprüfung an. Am Prüfungstag gehen wir gemeinsam zum Strassenverkehrsamt in Bern oder Thun. Du wirst nun zusammen mit einem Experten eine einstündige Prüfungsfahrt machen. Es wird geprüft, ob du in der Lage bist, dein Fahrzeug sicher, rücksichtsvoll und vorausschauend durch den Verkehr zu lenken.


    Du erfährst direkt im Anschluss an die Prüfung, ob du bestanden hast oder nicht. Wir von der Fahrschule Gecko wünschen dir schon jetzt viel Erfolg in der praktischen Prüfung!

  • Bestanden – nach der Prüfung

    Bei bestandener praktischer Fahrerprüfung, darfst du dich anschliessend ohne Begleitperson hinters Steuer setzen. Du musst natürlich nicht warten, bis dir der Fahrausweis per Post zugestellt worden ist. Mit der Prüfungsbescheinigung, welche du vom Experten nach bestandener Prüfung erhältst, darfst du ebenfalls fahren. Vergiss während dieser Zeit aber nicht, zusätzlich einen amtlichen Ausweis dabei zu haben!


    Der Fahrausweis, den du anschliessend per Post erhältst, hat ein Ablaufdatum – er ist auf drei Jahre befristet! Während dieser Probezeit musst du folgende Dinge beachten:

    • Während der Probezeit gilt für dich eine Nulltoleranz im Bezug auf Alkohol. 0,0‰ ist hier die Devise! (Mit dem definitiven Fahrausweis liegt die Toleranz bei 0,5‰.)
    • Wird dir während der Probezeit der Fahrausweis entzogen, verlängert sich deine Probezeit. Und zwar wird die Probezeit während des Ausweisentzugs pausiert und sie verlängert sich anschliessend um zusätzliche 12 Monate.
    • Musst du deinen Fahrausweis ein zweites Mal abgeben, ist er ganz weg. Dann musst du nach einer Wartefrist nochmals ganz von vorne anfangen.
    • Du musst während dieser Zeit die obligatorischen WAB-Kurse besuchen.

  • Nicht bestanden – ein neuer Anlauf

    Das kann passieren und ist nicht schlimm! Bevor du die Prüfung wiederholst, besprechen wir deine Prüfungsfahrt: Wie hast du dich dabei gefühlt, was ist nicht gut gegangen und was hat gut funktioniert. Wir Fahrlehrer erhalten ausserdem ein Feedback vom Prüfungsexperten.


    Mit ein paar zusätzlichen Fahrstunden, in denen wir nochmals gezielt an deinen Unsicherheiten arbeiten, klappt es beim nächsten Mal bestimmt.


    Eine dritte Prüfung genehmigt das Strassenverkehrsamt nur mit Bescheinigung des Fahrlehrers, dass du alle Anforderungen beherrschst. Eine vierte Prüfung ist nach einem psychologischen Eignungstest möglich. 


    Wir wünschen dir viel Glück für den zweiten Anlauf!

  • WAB-Kurs besuchen

    Das ist der zweitletzte wichtige Schritt auf dem Weg zu deinem unbefristeten Fahrausweis. Innerhalb von einem Jahr musst du den Weiterausbildungskurs (WAB) besuchen. 

  • Fristen beachten

    Achte unbedingt darauf, dass du dich auch nach dem erfolgreichen Absolvieren deiner praktischen Fahrprüfung an die Fristen hältst. Wenn man nicht mehr daran denkt, sind drei Jahre schnell vergangen und auf einmal wird dann die Zeit zum Absolvieren der Weiterbildungskurse doch noch knapp.


    Falls du die die Frist verpasst, hast du nach Ablauf deines Fahrausweises auf Probe noch drei Monate Zeit, diese Kurse nachzuholen. In dieser Zeit darfst du jedoch kein Auto lenken und für den Kurstag musst du eine Tagesfahrerlaubnis beantragen!


    Wichtig: Frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum deines Führerauweises auf Probe wird dir der unbefristete Führerausweis automatisch per Post zugestellt, sofern du die WAB-Kurse während dieser Zeit erfüllt hast. Falls du ein neues Foto auf deinem definitiven Fahrausweis wünschst, kannst du dieses bis spätestens 30 Tage vor Ablauf dem Strassenverkehrsamt zukommen lassen


Mit Gecko kommst du sicher am Ziel an!

Starte deine Fahrausbildung bei der wohl sympathischsten Fahrschule in der Region Bern und Thun! Wir begleiten dich auf dem ganzen Weg, vom Nothelferkurs und der Theorieprüfung, über den VKU bis zur praktischen Fahrerprüfung. Und auch danach lassen wir dich nicht fallen! Bei unseren Partnern kannst du die WAB-Kurse absolvieren und wir erinnern dich rechtzeitig daran, dass du den Kurs auch ganz bestimmt nicht vergisst.
Jetzt einsteigen und direkt losfahren!
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