Anerkennung ausländ. Fahrausweise

Anerkennung ausländischer Fahrausweise

Schritt für Schritt zum schweizerischen Führerausweis


Ein im Ausland erworbener Fahrausweis verliert ein Jahr nach dem Zuzug in die Schweiz die Gültigkeit. Eine Anerkennung ist nur innerhalb dieses einen Jahres möglich. Damit die Anerkennung deines ausländischen Fahrausweises reibungslos klappt, unterstützen wir dich bei der Fahrschule Gecko dabei!

Der Weg zum schweizerischen Führerausweis

  1. Das Gesuchsformular herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und ein aktuelles, farbiges Passfoto dazulegen.
  2. Bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt Sehfähigkeit prüfen lassen. Dazu musst du die ausgedruckte zweite Seite deines Gesuchsformulars sowie deinen Ausweis bzw. Ausländerausweis mitnehmen.
  3. Das Gesuch persönlich auf einer Geschäftsstelle des Strassenverkehrsamts, bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde oder auf einem Kantonspolizeiposten einreichen. Dazu musst du deinen Ausweis bzw. Ausländerausweis sowie den ausländischen Führerausweis im Original mitbringen.
  4. Allenfalls musst du nun eine Kontrollfahrt machen und bestehen.
  5. Dein Schweizer Führerausweis wird dir per Post zugestellt.

Kontrollfahrt für die Anerkennung

Für die Anerkennung ist eine Kontrollfahrt obligatorisch. Ausgenommen davon sind Führerausweise aus der EU, den EFTA-Staaten und einigen weiteren Ländern. Andere Führerausweise erhalten die Anerkennung erst nach einer Kontrollfahrt. Wer im Strassenverkehr der Schweiz noch unsicher ist, bereitet sich am besten mit einigen Fahrstunden darauf vor. Die Kontrollfahrt ist eine einmalige Chance ohne Möglichkeit der Wiederholung. Wer nicht besteht, verliert die Berechtigung zum Fahren in der Schweiz sofort und muss in der Schweiz einen Fahrausweis erwerben. Lass es nicht so weit kommen!

Wichtig: Auch wenn du einen Fahrausweis aus einem Land ohne Kontrollfahrtpflicht besitzt, musst du diesen in einen Schweizer Fahrausweis umschreiben lassen!

Länder ohne Kontrollfahrtpflicht

Mit einem Fahrausweis aus folgenden Ländern musst du für die Anerkennung in der Schweiz keine Kontrollfahrt absolvieren:
  • alle EU-/EFTA-Länder
  • Andorra
  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Korea (Republik)
  • Marokko
  • Monaco
  • Neuseeland
  • San Marino
  • Singapur
  • Taiwan
  • Tunesien
  • USA

Tipp von Stefan: Warte nicht zu lange!

Es zahlt sich aus, wenn du dich frühzeitig um die Anerkennung deines Fahrausweises kümmerst. Denn die Antragstellung hat keine aufschiebende Wirkung und die Bearbeitung zieht sich manchmal länger hin.

Wenn du nach Ablauf eines Jahres nach dem Zuzug in die Schweiz hier Auto fahren willst oder du in der Kontrollfahrt nicht bestehst, musst du neu fahren lernen, inklusive aller damit verbundenen Kosten und Zeitaufwand. Es lohnt sich also, einige Fahrstunden als Vorbereitung auf die Kontrollfahrt zu nehmen!
Fahrstunden zur Vorbereitung buchen
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